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Der FamilienPass Sachsen-Anhalt


         

Der FamilienPass ist eine Initiative des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.

Mit dem FamilienPass erhalten Sie bei allen teilnehmenden Partnern in Sachsen-Anhalt Vergünstigungen mit der maximalen Personenzahl laut Eintrag im FamilienPass. Sie müssen dazu den FamilienPass nur vorlegen!

Seit dem 15.04.2017 ist eine Neubeantragung des FamilienPasses nicht mehr möglich.

 

Informationen zu Nutzungsbedingungen und Änderungsmeldungen

Nutzungsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt und mindestens einem Kind unter 18 Jahren.

Der FamilienPass ist Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt und auf Anforderung zurückzugeben. Mit ihm erhalten Sie bei allen teilnehmenden Partnern in Sachsen-Anhalt Vergünstigungen (max. für die eingetragene Personenzahl). Eine Übertragung an andere Familien ist nicht gestattet. Bei vorsätzlicher Weitergabe an andere Personen und / oder Nutzung durch Nichtberechtigte haftet der Karteninhaber.