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Der FamilienPass ist eine Initiative des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.
Mit dem FamilienPass erhalten Sie bei allen teilnehmenden Partnern in Sachsen-Anhalt Vergünstigungen mit der maximalen Personenzahl laut Eintrag im FamilienPass. Sie müssen dazu den FamilienPass nur vorlegen!
Seit dem 15.04.2017 ist eine Neubeantragung des FamilienPasses nicht mehr möglich.
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Informationen zu Nutzungsbedingungen und Änderungsmeldungen
Nutzungsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt und mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
Der FamilienPass ist Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt und auf Anforderung zurückzugeben. Mit ihm erhalten Sie bei allen teilnehmenden Partnern in Sachsen-Anhalt Vergünstigungen (max. für die eingetragene Personenzahl). Eine Übertragung an andere Familien ist nicht gestattet. Bei vorsätzlicher Weitergabe an andere Personen und / oder Nutzung durch Nichtberechtigte haftet der Karteninhaber.
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